Beide Elternteile haben bei einem Kind das „gleiche“ Mitspracherecht. Die alleinige Obsorge wirkt diesem Umstand entgegen.
08.05.2012
Alleinige Obsorge?
Um bei der Obsorge Regelung mitzureden, ist es wichtig sich mit der derzeitigen Situation und der Geschichte dahinter auszukennen.
Gleiches Mitspracherecht beider Eltern
Erblickt ein Kind das Licht der Welt vereinbaren Eltern, in der Regel einvernehmlich, wer dem Kind gegenüber welche Rolle übernimmt. Man könnte auch sagen sie schließen einen mündlichen Vertrag miteinander ab. Natürlich hängt diese Rollenverteilung noch immer ganz stark von Rollenmustern ab. Aber immerhin wird dieses Abkommen auf Augenhöhe beschlossen, also mit „gleichem“ Mitspracherecht beider Elternteile.
Trennt sich das Paar, geht diese Augenhöhe leider oft verloren.
Den Rollenverteilungen entsprechend verbleiben die Kinder zum größten Teil bei den Müttern.Und hier stoßen wir auch schon auf einen der Knackpunkte der Situation.Spricht sich die Mutter gegen die Obsorge beider Eltern (ObE) aus, ist des Vaters Mitspracherecht verloren.
Das Optimalmodell wäre eine 50:50-Regelung.
Psychoanalytiker, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut Dr. Helmut Figdor sagt über die alleinige Obsorge: “Grundsätzlich ist aus entwicklungspsychologischen und pädagogischen Gründen eine möglichst intensive Beziehung zu beiden Elternteilen anzustreben. Das `Optimalmodell´ wäre ein 50:50-Regelung.”
"In der Praxis wird es häifig sinnvoll sein, von der 50:50-Regelung zugunsten einer längeren Verweildauer bei einem Elternteil abzugeheh, nicht jedoch, weil eine so intensive Beziehung zu einem Elternteil pädagogisch oder psychologisch bedenklich wäre, sondern aus lebenspraktischen Gründen. An derartigen Vereinbarungen sollten die Kinder - spätestens ab dem achten oder neunten Lebensjahr - beteiligt werden.”
"In der Praxis wird es häifig sinnvoll sein, von der 50:50-Regelung zugunsten einer längeren Verweildauer bei einem Elternteil abzugeheh, nicht jedoch, weil eine so intensive Beziehung zu einem Elternteil pädagogisch oder psychologisch bedenklich wäre, sondern aus lebenspraktischen Gründen. An derartigen Vereinbarungen sollten die Kinder - spätestens ab dem achten oder neunten Lebensjahr - beteiligt werden.”
Quelle:
Artikel "Harmonie kann man erzwingen"
von Anton Pototschnig
Dipl. Sozialarbeiter und langjäriger Mitarbeiter des Jugendamtes, dzt. Familiencoach, Teilnehmer der Arbeitsgruppe des Justizministeriums, Obmann des Vereins "Doppelresidenz"
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Vereins "Doppelresistenz":
http://www.doppelresidenz.at/
Artikel "Harmonie kann man erzwingen"
von Anton Pototschnig
Dipl. Sozialarbeiter und langjäriger Mitarbeiter des Jugendamtes, dzt. Familiencoach, Teilnehmer der Arbeitsgruppe des Justizministeriums, Obmann des Vereins "Doppelresidenz"
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Vereins "Doppelresistenz":
http://www.doppelresidenz.at/

